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WRP 2013, 1215
Hanseatisches OLG Hamburg 
Markenrecht: Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Markenrechtsverstöße (Urteil vom 28.02.2013, 3 U 136/11)

Der Geschäftsführer einer GmbH, der nach der internen Geschäftsverteilung für das operative Geschäft zuständig ist, haftet nicht unter dem Aspekt der Wiederholungsgefahr für den markenrechtlichen Verstoß der Gesellschaft, wenn er weder selbst gehandelt noch an der Handlung eines Haupttäters teilgenommen hat noch – mangels Kenntnis vom Rechtsverstoß – nach den Regeln der Störerhaftung verantwortlich ist und ihm auch kein Organisationsverschulden zur Last fällt. …

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2013, 1215-1218 (Urteil vom 28.02.2013, 3 U 136/11)

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