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WRP 2017, 238
OLG Frankfurt a. M. 
Markenrecht: Benutzung einer fremden Marke durch Verwendung als Metatag (Urteil vom 06.10.2016, 6 U 17/14)

Eine fremde Marke, die aus der sprachunüblichen Darstellung eines Begriffs mit stark beschreibendem Anklang besteht (im Streitfall: „scan2net“), wird markenmäßig benutzt, wenn sie als Metatag im Quelltext einer Internetseite verwendet wird mit der Folge, dass die Suchfunktion beeinflusst wird, wenn der Nutzer die Marke als Suchwort eingibt.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2017, 238-240 (Urteil vom 06.10.2016, 6 U 17/14)

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