Markenrecht: Kennzeichenrechtsverletzender Einsatz der Domain „de.de“ (Urteil vom 23.05.2012, 5 U 119/11)
Der Einsatz der Domain „de.de“ in der Weise, dass bei deren Eingabe in Verknüpfung mit jedweder vorangestellter (beliebiger) Third-Level-Domain Internetseiten des Domaininhabers aufgerufen werden (sog. Catch-All-Funktion), kann – je nach der vom Internetnutzer eingegebenen Third-Level-Domain, der Art des Seiteninhalts und den sonstigen Umständen des Einzelfalls – ein gegen den Domaininhaber auszusprechendes Verbot wegen – täterschaftlich begangener – Marken- oder Werktitelverletzung nach sich ziehen.…
KG Berlin, WRP 2012, 1316 (Urteil vom 23.05.2012, 5 U 119/11)
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