Markenrecht: Markenrechtliche Verwechslungsgefahr zwischen ähnlichen, für den Bereich der Gastronomie sowie des Lebensmitteleinzelhandels benutzten bzw. eingetragenen Zeichen (Urteil vom 23.02.2017, 6 U 86/16)
Zwischen der für die Dienstleistung „Verpflegung von Gästen“ eingetragenen Wortmarke „Weinstein“ und dem für den Verkauf von Weinen einschließlich deren Verkostung benutzten Zeichen „WeinStein ums Eck“ besteht im Hinblick auf die durchschnittliche Kennzeichnungskraft der Klagemarke, die hohe Zeichenähnlichkeit und die noch gegebene Dienstleistungsähnlichkeit Verwechslungsgefahr im markenrechtlichen Sinn.…
OLG Frankfurt a. M., WRP 2017, 719-721 (Urteil vom 23.02.2017, 6 U 86/16)
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