Markenrecht: Rechtserhaltende Benutzung einer eingetragenen Marke (Urteil vom 19.10.2017, 6 U 7/16)
Bei einer auf den Vorwurf fehlender rechtserhaltender Benutzung gestützten Löschungsklage trifft – wenn der Kläger dargelegt hat, im maßgeblichen Benutzungszeitraum auf keine Benutzungshandlungen gestoßen zu sein – den Markeninhaber eine sekundäre Darlegungslast zu Art und Umfang der Benutzungshandlungen, welche die Anforderungen einer ernsthaften Benutzung erfüllen. Dazu gehört auch die Vorlage geeigneter Belege oder jedenfalls ein substantiierter Vortrag etwa über den Inhalt mündlich geschlossener Lizenzverträge.…
OLG Frankfurt a. M., WRP 2018, 353-356 (Urteil vom 19.10.2017, 6 U 7/16)
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