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WRP 2012, 1620
OLG Köln 
Markenrecht: Gute Laune Drops (Urteil vom 10.08.2012, 6 U 17/12)

Die Verwendung eines Zeichens als Merkmalsangabe (hier: „Gute Laune Brause-Taler“) in der konkreten Verletzungsform kann im Sinne des § 23 Nr. 2 MarkenG auch dann gegen die guten Sitten verstoßen, wenn ein Anspruch des Inhabers der verletzten Marke (hier: „Gute Laune Drops“) wegen unlauterer Nachahmung seines mit der Marke gekennzeichneten Produkts aus § 4 Nr. 9 a UWG nicht besteht.

OLG Köln, WRP 2012, 1620 (Urteil vom 10.08.2012, 6 U 17/12)

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