Markenrecht: YU-GI-OH!-Karten (Beschluss vom 15.08.2007, 5 U 188/06)
Ein Auslieferungsagent, der damit beauftragt ist, eine in einem Container befindliche Warensendung aus China im Hamburger Hafen in Empfang zu nehmen und einem berechtigten Empfänger in Hamburg gegen Erstattung der im Hafen angefallenen Kosten auszuliefern, ist nicht verpflichtet, die Ware daraufhin zu untersuchen, ob es sich um markenverletzende Ware handelt. Ein Unterlassungsanspruch unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung kommt frühestens ab dem Zeitpunkt in Betracht, …
Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2007, 1381 (Beschluss vom 15.08.2007, 5 U 188/06)
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