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WRP 2012, 1169
LG Hamburg 
Markenrecht/Verfahrensrecht: Prozessstandschaft eines Insolvenzgläubigers bei einem markenrechtlichen Unterlassungsanspruch (Urteil vom 24.05.2012, 327 O 822/10)

Eine gewillkürte Prozessstandschaft erfordert zur Zulässigkeit ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Ermächtigten, das auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden kann.

LG Hamburg, WRP 2012, 1169 (Urteil vom 24.05.2012, 327 O 822/10)

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