Markenrecht/Wettbewerbsrecht: „Neuer Name – dasselbe Geschoss“ (Urteil vom 02.03.2007, 6 U 190/06)
Ein Markenlizenznehmer darf seine Kunden darauf hinweisen, dass ein langjähriger Lizenzvertrag demnächst ausläuft und er dasselbe Produkt unter einer anderen Bezeichnung herausbringt. Er hat sich dabei aber auf sachliche Informationen zu beschränken; er darf den Namenswechsel nicht zum Anlass einer groß angelegten Werbekampagne machen und nicht betonen, dass ihm gegenüber dem Markeninhaber der Vorteil der Produktionskompetenz zufalle (Ergänzung zu BGH GRUR 63, …
OLG Köln, WRP 2007, 844 (Urteil vom 02.03.2007, 6 U 190/06)
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