Neues Klagerecht als Chance begreifen
Es war lange überfällig: Am 24. 02. 2016 trat das „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung verbraucherschützender Vorschriften des Datenschutzrechts“ in Kraft. Kernpunkt dieses Gesetzes ist die erweiterte Klagebefugnis unter anderem für Verbraucherverbände, sofern es sich um Sachverhalte handelt, die den Verbraucherdatenschutz betreffen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen konnten vor Einführung dieser erweiterten Klagebefugnis Unternehmen abmahnen und damit auf Unterlassung in Anspruch nehmen, …
Elbrecht, WRP 2016, Heft 05, Umschlagteil, I
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