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WRP 2009, 1156
LG München I 
Patienteninformation (Urteil vom 17.06.2009, 11 HK O 6351/09)

Stellt ein Ärzteverband Hausärzten eine „Patienteninformation“ zur Verfügung, mit der diese zu einem Wechsel in die AOK veranlasst werden sollen, so ist für eine Streitigkeit über die Zulässigkeit der Maßnahme der Zivilrechtsweg eröffnet, weil es sich nicht um eine Angelegenheit der gesetzlichen Krankenversicherung handelt.

LG München I, WRP 2009, 1156-1158 (Urteil vom 17.06.2009, 11 HK O 6351/09)

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