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WRP 2017, 1225
BGH 
Presserecht: Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen eine AG in öffentlicher Hand (Urteil vom 16.03.2017, I ZR 13/16)

a) Der Begriff der Behörde im Sinne des presserechtlichen Auskunftsanspruchs gemäß § 4 Abs. 1 LPresseG NW erfasst auch juristische Personen des Privatrechts, die von der öffentlichen Hand beherrscht und zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, etwa im Bereich der Daseinsvorsorge, eingesetzt werden.

BGH, WRP 2017, 1225-1232 (Urteil vom 16.03.2017, I ZR 13/16)

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