Riptide II: Abmahnkosten und Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung (Urteil vom 01.09.2022, I ZR 108/20)
a) Die Regelung des § 97a Abs. 3 S. 2 bis 4 UrhG, nach der für die Geltendmachung von Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen in einer Abmahnung unter den in § 97a Abs. 3 S. 2 UrhG genannten Voraussetzungen nur Ersatz der erforderlichen Aufwendungen hinsichtlich der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren nach einem Gegenstandswert von 1000 Euro verlangt werden kann, wenn der genannte Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalles nicht unbillig ist, …
BGH, K&R 2023, 61-67 (Urteil vom 01.09.2022, I ZR 108/20)
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