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WRP 2012, 757
OLG München 
Speicherung von Verkehrsdaten (Beschluss vom 21.11.2011, 29 W 1939/11)

Die Mitteilung eines Rechteinhabers an einen Internet-Provider, dass er einen Antrag nach § 101 Abs. 9 UrhG gestellt habe, begründet grundsätzlich keinen Anspruch des Rechteinhabers gegen den Internet-Provider auf Aufrechterhaltung einer Speicherung von Verkehrsdaten.

OLG München, WRP 2012, 757 (Beschluss vom 21.11.2011, 29 W 1939/11)

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