Tagesschau-App – OLG Köln, die Zweite
Durch die Zurückverweisung des BGH war das OLG Köln gezwungen, in seiner neuerlichen Entscheidung auf der Basis der sog. “Segelanweisung” des Revisionsgerichts die Tagesschau-App vom 15. 6. 2011 auf ihre Presseähnlichkeit zu prüfen. Weder die Ausführungen des Gerichts zur Unterscheidung zwischen sendungs- und nichtsendungsbezogenen Beiträgen noch die Einbeziehung wertender Elemente in die Operationalisierung des “Vordergrund”-Kriteriums zur Differenzierung zwischen presseähnlichen und nicht presseähnlichen Gehalten können vollends überzeugen.…
Hain/Brings-Wiesen, K&R 2016, 791-794
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Kommunikation & Recht
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