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WRP 2020, 913
OLG Frankfurt a. M. 
Urheberrecht: Streitwert bei Verletzung von Bildrechten eines Berufsfotografen (Beschluss vom 30.03.2020, 11 W 8/20)

Bei der Verletzung von Bildrechten eines professionellen Fotografen durch einen gewerblich handelnden Anspruchsgegner liegt der im Hauptsacheverfahren anzusetzende Streitwert für den Unterlassungsantrag nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats in der Regel in einer Spannbreite zwischen 5.000 € und 7.000 €.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2020, 913-914 (Beschluss vom 30.03.2020, 11 W 8/20)

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