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WRP 2013, 958
OLG Frankfurt a. M. 
Urheberrecht: Haftung des Internetanschlussinhabers als Störer (Beschluss vom 22.03.2013, 11 W 8/13)

Ein Ehepartner kann dem anderen Ehepartner seinen Internetanschluss überlassen, ohne ihn ständig überwachen zu müssen, solange er keine konkreten Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen hat.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2013, 958-959 (Beschluss vom 22.03.2013, 11 W 8/13)

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