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WRP 2021, 1160
BGH 
Urheberrecht: Gesamtvertrag USB-Sticks und Speicherkarten (Urteil vom 01.04.2021, I ZR 45/20)

a) Die Partei eines Gesamtvertrags, die nach Vertragsbeendigung eine Erhöhung der Vergütungssätze begehrt, trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass eine Änderung der Sachlage eingetreten ist, die eine solche Abänderung rechtfertigt (Festhaltung an BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 – I ZR 189/11, GRUR 2013, 1037 Rn. 41 = WRP 2013, 1357 – Weitergeltung als Tarif, mwN).

BGH, WRP 2021, 1160-1166 (Urteil vom 01.04.2021, I ZR 45/20)

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