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WRP 2014, 108
OLG München 
Urheberrecht: Buchbinder Wanninger (Urteil vom 24.10.2013, 29 U 885/13)

Ein Buchhändler haftet wegen einer Urheberrechtsverletzung in einem von ihm vertriebenen (elektronischen) Buch nur dann auf Unterlassung, wenn der Verstoß begangen wurde, nachdem er auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden war.

OLG München, WRP 2014, 108-110 (Urteil vom 24.10.2013, 29 U 885/13)

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