Urheberrecht: TV-Kabel-Internetprovider (Beschluss vom 09.06.2011, 6 W 159/10)
Ein als Internetprovider tätiger TV-Kabelnetzbetreiber ist rechtlich nicht gehindert, unter Verwendung von Verkehrsdaten Auskunft über die Identität von Anschlussinhabern zu erteilen, wenn die Zeit der erstmaligen Vergabe einer IP-Adresse an den Anschlussinhaber („start binding time“) in seinen operativen Datensystemen – also nicht nur in einem Vorratsdatenspeicher gemäß dem vom BVerfG für nichtig erklärten § 113a TKG – gespeichert und ihm die Sicherung dieser Daten durch eine wenige Tage nach der geltend gemachten Rechtsverletzung ergangene vorläufige richterliche Anordnung aufgegeben wird.…
OLG Köln, WRP 2011, 1212 (Beschluss vom 09.06.2011, 6 W 159/10)
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