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WRP 2017, 1521
OLG Frankfurt a. M. 
Urheberrecht/Verfahrensrecht: Sofortiges Anerkenntnis nach vorangegangener Abmahnung (Beschluss vom 28.08.2017, 11 W 16/17)

Wenn ein Rechteinhaber in einem Abmahnschreiben die Rechteinhaberschaft nicht schlüssig und nachvollziehbar dargelegt hat, kann der Rechtsverletzer, der auf die Abmahnung hin die Rechtsverletzung beseitigt, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung allerdings von weiterer Aufklärung der Rechteinhaberschaft abhängig gemacht hat, auch im Rechtsstreit den Unterlassungsanspruch noch mit der Wirkung des § 93 ZPO anerkennen.…

OLG Frankfurt a. M., WRP 2017, 1521-1522 (Beschluss vom 28.08.2017, 11 W 16/17)

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