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WRP 2006, 1262
KG Berlin 
Urheberrecht/Verfahrensrecht: „Einkaufsbummel“ (Urteil vom 28.07.2006, 9 U 226/05)

Eine Person der Zeitgeschichte (Fernsehjournalistin/Talkshow-Moderatorin), die durch die Veröffentlichung eines Fotos von einem Einkaufsbummel in ihrem Recht am eigenen Bild verletzt worden ist, kann nicht generell eine Verbreitung von Bildern aus ihrem privaten Alltag untersagen. Vielmehr muss das Unterlassungsgebot an die konkrete Verletzungshandlung anknüpfen.

KG Berlin, WRP 2006, 1262 (Urteil vom 28.07.2006, 9 U 226/05)

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