Verfahrensrecht: Folgen der Aufhebung eines inhaltsgleich gegen eine juristische Person und deren Organ ergangenen Unterlassungstitels nach Rechtsbehelf der juristischen Person (Beschluss vom 17.07.2023, 15 W 13/23)
Legt gegen einen ursprünglich sowohl gegen eine juristische Person als auch gegen deren Organ inhaltsgleich ergangenen Unterlassungstitel nur die juristische Person einen Rechtsbehelf ein und wird daraufhin ihr gegenüber der Titel mangels Vorliegens einer rechtswidrigen Verletzungshandlung aufgehoben, so kann gegen das Organ kein Ordnungsmittel verhängt werden, wenn es nach der Aufhebung des gegen die juristische Person ergangenen Titels die angegriffene Handlung ausschließlich in Ausübung seiner Organstellung für diese juristische Person wieder aufnimmt (Anschluss an BGH, …
Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2023, 1125-1128 (Beschluss vom 17.07.2023, 15 W 13/23)
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