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WRP 2022, 767
OLG Frankfurt a. M. 
Verfahrensrecht: Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für einstweilige Verfügung (Beschluss vom 31.03.2022, 6 W 11/22)

Gibt der Schuldner eine von der Gläubigerin vorformulierte Unterlassungserklärung ab, kann sich aufgrund des hierdurch begründeten Schuldverhältnisses eine Pflicht der Gläubigerin ergeben, bei Unklarheiten über den Umfang der abgegebenen Unterlassungserklärung bei der Schuldnerin nachzufragen, bevor sie einen weiteren Eilantrag stellt.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2022, 767-768 (Beschluss vom 31.03.2022, 6 W 11/22)

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