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WRP 2015, 778
OLG München 
Verfahrensrecht: Vollbeweis im Ordnungsmittelverfahren (Beschluss vom 11.03.2015, 29 W 290/15)

Im Ordnungsmittelverfahren ist der Vollbeweis auch dann erforderlich, wenn der zu vollstreckende Titel im Verfügungsverfahren ergangen ist. Die Glaubhaftmachung reicht nicht aus.

OLG München, WRP 2015, 778-780 (Beschluss vom 11.03.2015, 29 W 290/15)

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