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WRP 2009, 999
BGH 
Verfahrensrecht: „Urteilsverfügung“ (Beschluss vom 22.01.2009, I ZB 115/07)

a) Eine im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes durch Urteil erlassene Verbotsverfügung wird mit der Verkündung des Urteils wirksam und ist vom Schuldner ab diesem Zeitpunkt zu beachten, wenn sie eine Ordnungsmittelandrohung enthält. In diesem Fall kann gegen den Schuldner bei einer schuldhaften Zuwiderhandlung nach Verkündung des Urteils ein Ordnungsmittel festgesetzt werden, …

BGH, WRP 2009, 999-1001 (Beschluss vom 22.01.2009, I ZB 115/07)

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