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WRP 2024, 1254
OLG Frankfurt a. M. 
Verfahrensrecht/Vollstreckungsrecht: Höhe des Ordnungsmittels gegenüber einer juristischen Person (hier: 50.000,00 Euro) (Beschluss vom 14.05.2024, 6 W 48/24)

Verstößt eine der größten europäischen Fluggesellschaften mit ihren Beförderungsbedingungenen für die Dauer von ca. sechs Wochen zumindest grob fahrlässig in kerngleicher Weise gegen einen Unterlassungstitel, kann ein Ordnungsgeld von (insgesamt) 50.000 € gerechtfertigt sein.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2024, 1254-1258 (Beschluss vom 14.05.2024, 6 W 48/24)

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