Wettbewerbsrecht: Anforderungen an ein auf Sicherheitsmängel nach dem Produktsicherheitsrecht gestütztes Vertriebsverbot für einen Kinderschreibtisch (Urteil vom 05.07.2018, 6 U 28/18)
Ein für den privaten Gebrauch bestimmter Kinderschreibtisch kann nicht allein deshalb als sicherheits- und gesundheitsgefährdend im Sinne von § 3 Abs. 2 ProdSG angesehen werden, weil er die für Tische in Bildungseinrichtungen bestehende technische Norm nicht vollständig erfüllt. Entscheidend ist allein, ob der Tisch über Mängel verfügt, die tatsächlich eine solche Gefahr begründen (im Streitfall verneint).…
OLG Frankfurt a. M., WRP 2018, 1213-1214 (Urteil vom 05.07.2018, 6 U 28/18)
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