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WRP 2013, 1371
Hanseatisches OLG Bremen 
Wettbewerbsrecht: Kein Rechtsmissbrauch bei Vergleichsvorschlag zu wechselseitigem Verzicht auf Unterlassungserklärungen (Beschluss vom 01.07.2013, 2 U 44/13)

Der Vorschlag eines Vergleichs auf wechselseitigen Verzicht der Abgabe von Unterlassungserklärungen stellt dann keinen Rechtsmissbrauch im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG dar, wenn er erkennbar als pragmatische Lösung darauf abzielt, ein beiderseits künftiges wettbewerbskonformes Verhalten zu erreichen.

Hanseatisches OLG Bremen, WRP 2013, 1371-1372 (Beschluss vom 01.07.2013, 2 U 44/13)

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