Wettbewerbsrecht: Wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz für Uhrenmodell nach Vertriebseinstellung (Urteil vom 25.10.2018, 6 U 233/16)
Für ein wettbewerblich eigenartiges Erzeugnis kommt ein wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz auch nach Einstellung des Vertriebs in Betracht, solange das Erzeugnis im Verkehr noch über eine gewisse Bekanntheit verfügt. Dies kann bei einem hochpreisigen Uhrenmodell, das über längere Zeit in nicht unerheblicher Zahl angeboten und verkauft worden ist, auch für einen Zeitraum von mehreren Jahren nach Vertriebsende zu bejahen sein.…
OLG Frankfurt a. M., WRP 2019, 233-237 (Urteil vom 25.10.2018, 6 U 233/16)
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