Wettbewerbsrecht: Beginn der absoluten Verjährung für wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch (Urteil vom 15.11.2018, 6 U 159/17)
Bestand der Wettbewerbsverstoß in der Verbreitung einer Presseerklärung, beginnt die absolute Verjährungsfrist (§ 11 Abs. 4 UWG) grundsätzlich mit der Verbreitungshandlung. Eine über diesen Zeitpunkt fortwirkende Dauerhandlung liegt nicht allein deswegen vor, weil Dritte die Presserklärung übernommen und auf ihrer Internetseite abrufbar halten; dies gilt ungeachtet der Rechtsprechung des 351Bundesgerichtshofs (GRUR 2018, …
OLG Frankfurt a. M., WRP 2019, 350-353 (Urteil vom 15.11.2018, 6 U 159/17)
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