Wettbewerbsrecht: Ergänzender Leistungsschutz bei Vertrieb des Originalerzeugnisses unter mehreren Handelsmarken (Urteil vom 23.11.2017, 6 U 224/16)
Wird ein vom selben Hersteller stammendes Erzeugnis in erheblichen Stückzahlen von mehreren Handelsunternehmen unter unterschiedlichen Wortmarken angeboten, steht dies mangels wettbewerblicher Eigenart einem ergänzenden Leistungsschutz (§ 4 Nr. 3 UWG) des Erzeugnisses grundsätzlich entgegen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn – wofür der Kläger grundsätzlich darlegungs- und beweispflichtig ist – der angesprochene Verkehr weiß oder erkennen kann, …
OLG Frankfurt a. M., WRP 2018, 237-241 (Urteil vom 23.11.2017, 6 U 224/16)
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