Wettbewerbsrecht: Kein Wettbewerbsverstoß durch Arbeitnehmerüberlassung ohne erforderliche Erlaubnis (Urteil vom 29.01.2015, 6 U 63/14)
Die Erlaubnispflicht in § 1 AÜG ist eine Marktzutrittsregel. Verstöße gegen Marktzutrittsregelungen werden von § 4 Nr. 11 UWG erfasst, wenn diese Normen zugleich Marktverhaltensregelungen darstellen (BGH WRP 2009, 1089, Rn. 14 – Überregionaler Krankentransport). Eine solche (Doppel-)Funktion liegt in der Regel dann vor, wenn die Betätigung auf einem bestimmten Markt einer öffentlich-rechtlichen Erlaubnis bedarf und die betreffende Norm damit gleichzeitig im Interesse der Marktpartner eine bestimmte Qualität, …
OLG Frankfurt a. M., WRP 2015, 524 (Urteil vom 29.01.2015, 6 U 63/14)
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