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WRP 2019, 643
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Unlautere Veröffentlichung „gekaufter“ Kundenbewertungen auf Internetplattform (Beschluss vom 22.02.2019, 6 W 9/19)

Die Stellung eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung kann nicht allein deshalb als rechtsmissbräuchlich angesehen werden, weil mit dem Eilantrag zwar die Antwort des Antragsgegners auf die vorprozessuale Abmahnung vorgelegt, ein weiterer telefonischer Kontakt zwischen den Parteien jedoch nicht mitgeteilt worden ist.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2019, 643-648 (Beschluss vom 22.02.2019, 6 W 9/19)

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