Wettbewerbsrecht: Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung bei „Sich-Bewusstem-Verschließen“ der Kenntnis der Verletzungshandlung (Urteil vom 13.09.2018, 6 U 74/18)
Im Zusammenhang mit dem Verfügungsgrund der Dringlichkeit trifft den Antragsteller zwar keine allgemeine Marktbeobachtungspflicht; die Vermutung der Dringlichkeit wird grundsätzlich nur dadurch widerlegt, wenn der Antragsteller in Kenntnis der Verletzungshandlung längere Zeit untätig geblieben ist. Das gleiche gilt jedoch, wenn sich der Antragsteller der möglichen Kenntnisnahme bewusst entzogen hat, …
OLG Frankfurt a. M., WRP 2019, 97-98 (Urteil vom 13.09.2018, 6 U 74/18)
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