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WRP 2013, 1068
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung wegen Untätigkeit nach Kenntnis eines Wissensvertreters (Beschluss vom 11.06.2013, 6 W 61/13)

Bei der Frage, ob durch längere Untätigkeit in Kenntnis der Verletzungshandlung die Dringlichkeitsvermutung widerlegt ist, muss der Anspruchsteller sich auch die Kenntnis von Wissensvertretern (§ 166 Abs. 1 BGB analog) zurechnen lassen.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2013, 1068-1069 (Beschluss vom 11.06.2013, 6 W 61/13)

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