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WRP 2020, 1603
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Irreführende Werbung durch Erwecken des Eindrucks, Industrieprodukte würden in Deutschland hergestellt (Beschluss vom 17.08.2020, 6 W 84/20)

Die werbliche Aussage eines Solarmodul-Herstellers „Deutsches Unternehmen – wir bürgen für die Qualität der von uns hergestellten Module“ erzeugt bei den Verbrauchern den Eindruck, die Module würden in Deutschland hergestellt. Die Verbindung der Angaben „Deutsches Unternehmen“ und „von uns hergestellt“ wird im Kontext der Werbung als Hinweis auf den Produktionsstandort aufgefasst.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2020, 1603-1604 (Beschluss vom 17.08.2020, 6 W 84/20)

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