Wettbewerbsrecht: Keine Durchsetzung über UWG: DSGVO enthält ein abschließend differenziertes Sanktionssystem (Urteil vom 20.05.2019, 35 O 68/18 KfH)
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) enthält eine detaillierte Regelung der Sanktionen (wird ausgeführt). Eine eigenmächtige Verfolgung von Verstößen durch Dritte (ohne Auftrag der betroffenen Person) ist dabei nur zulässig, wenn die in Art. 80 DSGVO genannten Voraussetzungen erfüllt sind und der nationale Gesetzgeber dies geregelt hat. Mit Blick auf diese konkrete Regelung ist nicht anzunehmen, …
LG Stuttgart, WRP 2019, 1089-1091 (Urteil vom 20.05.2019, 35 O 68/18 KfH)
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