Wettbewerbsrecht: „Produktalternative“ – Vergleichende Werbung durch Bezugnahme auf Produkte des Marktführers (Urteil vom 31.08.2007, 6 U 42/07)
Wird in einem Werbeprospekt der Abbildung des eigenen Erzeugnisses in auffälligem Schriftbild der Hinweis angefügt, es handele sich um die Produktalternative zu einem namentlich genannten Erzeugnis eines (marktführenden) Konkurrenten, so liegt eine die Wertschätzung des von dem Mitbewerber verwendeten Kennzeichens unlauter ausnutzende vergleichende Werbung vor, wenn diese Art der Produktgegenüberstellung nicht durch ein Bedürfnis des (hier: Fach-) Verkehrs nach Information und Aufklärung gerechtfertigt ist.…
OLG Köln, WRP 2008, 383 (Urteil vom 31.08.2007, 6 U 42/07)
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