Wettbewerbsrecht: Relevanz einer unzutreffenden Blickfangangabe für die geschäftliche Entscheidung (Beschluss vom 23.11.2015, 6 W 99/15)
Auch eine unzutreffende Blickfangangabe in einer Werbeanzeige führt dann nicht zu einer relevanten Irreführung, wenn sie den Werbeadressaten zwar zu einer weiteren Befassung mit der Anzeige veranlasst, dieser sich jedoch vor einer „geschäftlichen Entscheidung“ im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs – etwa dem Aufsuchen eines Ladengeschäfts – mit dem weiteren Anzeigeninhalt befasst und den wahren Sachverhalt erkennt; ein solcher Fall kann auch vorliegen, …
OLG Frankfurt a. M., WRP 2016, 257-258 (Beschluss vom 23.11.2015, 6 W 99/15)
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