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WRP 2021, 668
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Streitwert für wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag wegen Verstoßes gegen die LMIV (Beschluss vom 07.01.2021, 6 W 131/20)

Für einen einzelnen Verstoß gegen die Informationspflichten nach Art. 9 Abs. 1 lit. h, 14 Abs. 1 lit. a LMIV (hier: fehlende Angaben auf einem im Internet angebotenen Brotaufstrich) kann unter Umständen ein Gebührenstreitwert von 3.000,– € ausreichend sein.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2021, 668 (Beschluss vom 07.01.2021, 6 W 131/20)

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