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WRP 2014, 110
LG Köln 
Wettbewerbsrecht: Vertragstrafenbewehrung zugunsten einer gemeinnützigen Organisation (Urteil vom 20.08.2013, 33 O 292/12)

Auch der Hersteller von Kraftfahrzeugen ist bei einer an Endverbraucher gerichteten Werbung mit Preisen unter konkreter Beschreibung der angebotenen Fahrzeuge verpflichtet, den Endpreis einschließlich der anfallenden Mehrwertsteuer zu nennen.

LG Köln, WRP 2014, 110-111 (Urteil vom 20.08.2013, 33 O 292/12)

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