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WRP 2013, 250
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht: Wegfall der Wiederholungsgefahr durch konkrete Unterlassungserklärung (Beschluss vom 26.10.2012, 3 W 72/12)

Begehrt der Antragsteller das Verbot einer konkreten Verletzungsform und begründet den Antrag alternativ mit mehreren tatsächlichen Irreführungsaspekten, so ist die Frage, ob aufgrund der Vorkenntnis kerngleicher Verletzungsformen die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG widerlegt ist, hinsichtlich jedes geltend gemachten tatsächlichen Irreführungsaspekts isoliert zu beurteilen.

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2013, 250-251 (Beschluss vom 26.10.2012, 3 W 72/12)

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