Wettbewerbsrecht: Werbung mit Stück-Preisvergleich und Zulassungsangaben für Gerüstbestandteile (Urteil vom 27.02.2013, 6 U 122/11)
Ein Preisvergleich ist irreführend, wenn sich die für den Vergleich maßgeblichen Konditionen nicht unwesentlich unterscheiden und der Werbende auf diese Unterschiede nicht deutlich und unmissverständlich hinweist (BGH, Urt. v. 19.11.2009 – I ZR 141/07, GRUR 2010, 658 Rn. 16 [= WRP 2010, 757] – Paketpreisvergleich). Ohne einen solchen Hinweis ist daher der Vergleich von Stückpreisen von Gerüstbestandteilen in der Werbung irreführend, …
OLG Karlsruhe, WRP 2013, 1386-1390 (Urteil vom 27.02.2013, 6 U 122/11)
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