Wettbewerbsrecht: Zur Erfolgsabwendungspflicht von Plattformbetreibern im Lauterkeitsrecht (Urteil vom 02.09.2022, 3-12 O 42/21)
Wird der Betreiber eines Online-Marktplatzes darauf hingewiesen, dass Drittanbieter auf seiner Plattform pflanzliche Produkte unter den Bezeichnungen „Sojamilch“, „Hafermilch“ oder „Reismilch“ anbieten, ist er nicht nur verpflichtet, die konkret bezeichneten Angebote zu löschen. Ihn trifft darüber hinaus eine Erfolgsabwendungspflicht, nach der er sämtliche Angebote pflanzlicher Milchersatzprodukte von Drittanbietern, …
LG Frankfurt a. M., WRP 2022, 1447-1448 (Urteil vom 02.09.2022, 3-12 O 42/21)
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