Wettbewerbsrecht: Berechnung des infolge eines Wettbewerbsverstoßes entgangenen Gewinns (Urteil vom 19.09.2013, 6 U 105/12)
Hat die wettbewerbswidrige Herabsetzung eines Mitbewerbers dazu geführt, dass Kunden dieses Unternehmens bestehende Vertragsverhältnisse gekündigt haben, hat der Verletzer grundsätzlich den dadurch verursachten entgangenen Gewinn des Mitbewerbers zu ersetzen. Bei der Berechnung des Schadens ist von der mit den Kunden vereinbarten Vergütung auszugehen. Jedoch sind im Wege der Vorteilsausgleichung nicht nur ersparte Aufwendungen des Geschädigten, …
OLG Frankfurt a. M., WRP 2013, 1673 (Urteil vom 19.09.2013, 6 U 105/12)
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