Wettbewerbsrecht: Bio-Zertifizierung – Kein Verfügungsgrund, wenn eine Wiederholung des gerügten Verstoßes nicht mehr zu erwarten ist (Sonstiges vom 02.09.2021, 6 U 248/21)
Zwar wird gemäß § 12 Abs. 1 UWG die Dringlichkeit und damit das Vorliegen eines Verfügungsgrundes gem. §§ 935, 940 ZPO vermutet. Allerdings liegt diese nicht vor, wenn für die Verfügungsklägerin im Falle einer Verweisung auf das Hauptsacheverfahren Nachteile nicht ersichtlich sind, was etwa der Fall ist, wenn eine Wiederholung des Wettbewerbsverstoßes nicht zu erwarten ist (mit Verweis auf OLG Dresden, …
OLG Oldenburg, WRP 2021, 1623-1624 (Sonstiges vom 02.09.2021, 6 U 248/21)
Sehr geehrter Leser,
Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein,
um das Dokument der Zeitschrift
Wettbewerb in Recht und Praxis
zu lesen.
zum Login
Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie
auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen,
dann können Sie die
Zeitschrift sofort freischalten.
Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Wettbewerb in Recht und Praxis,
um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen.
Abonnement abschließen.