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WRP 2023, 388
LG Koblenz 
Wettbewerbsrecht: Ein- und durchschlafförderndes Nahrungsergänzungsmittel (Urteil vom 18.11.2022, 4 HK O 23/22)

Die streitgegenständlichen Angaben zur ein- und durchschlaffördernden bzw. zur schlafverbessernden Wirkung von Zutaten eines Nahrungsergänzungsmittels (wie Piperin, Vitamin D3, Vitamin B6, Passionsblume, Kalifornischer Mohn, Melisse und Baldrian) sind als gesundheitsbezogene Angaben im Sinne der HCVO zu qualifizieren.

LG Koblenz, WRP 2023, 388-392 (Urteil vom 18.11.2022, 4 HK O 23/22)

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