Wettbewerbsrecht: Notwendigkeit von Verbrauchs- und Emissionswertangaben für getunte Kraftfahrzeuge (Urteil vom 07.08.2014, 6 U 61/14)
Nimmt ein Tuningunternehmen an dem Kraftfahrzeug eines anderen Herstellers technische Änderungen vor, die dazu führen, dass die „offiziellen“, d. h. im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens für das Basismodell ermittelten Benzinverbrauchs- und Abgasemissionswerte nicht mehr zutreffen, ist – soweit für das getunte Fahrzeug selbst kein weiteres Typgenehmigungsverfahren durchgeführt worden ist – das getunte Fahrzeug unabhängig von der Laufleistung nicht als „neuer Personenkraftwagen“ im Sinne der PKW-EnVKV einzustufen mit der Folge, …
OLG Frankfurt a. M., WRP 2014, 1342-1343 (Urteil vom 07.08.2014, 6 U 61/14)
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