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WRP 2016, 1544
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Unaufgeforderte E-Mail-Werbung durch auf ein gemeinnütziges Projekt hinweisende SMS-Mitteilung (Urteil vom 06.10.2016, 6 U 54/16)

Auch eine SMS-Mitteilung, durch die auf ein gemeinnütziges Projekt hingewiesen wird, stellt Werbung dar, wenn aus ihr das werbende Unternehmen und dessen Geschäftsgegenstand hinreichend erkennbar wird; die Versendung einer solchen SMS ohne vorherige Zustimmung des Empfängers ist daher als unlautere belästigende Werbung einzustufen.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2016, 1544-1546 (Urteil vom 06.10.2016, 6 U 54/16)

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